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Rechnet sich eine Photovoltaikanlage ohne/mit Speicher für Sie?

Eigenbedarfsdeckung

Seit mehr als zehn Jahren werden PV-Anlagen als Eigenverbrauchsanlagen errichtet. Dabei wird soviel eigener Strom wie möglich selbst genutzt und der Rest wird ins öffentliche Stromnetz eingespeist.  Für den Strom, der ins Stromnetz eigespeist wird, kann man die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beanspruchen. Diese wird durch den Netzbetreiber 20 Jahre lang ausgezahlt. Seit 30. Juli 2022 gilt für Anlagen bis 10 Kilowatt ein Vergütungssatz von 8,2 Cent pro Kilowattstunde.

 

PV-Anlage               PV-Anlage mit Speicher

 

Strombedarf:                                                      4.500 kWh/a         4.500 kWh/a

installierte Leistung:                                       5 kWp                       5 kWp + 7,5 kWh

erzeugte Jahresmenge:                                5.000 kWh/a         5.000 kWh/a

genutzter PV-Strom:                                      1.500 kWh/a         3.500 kWh/a

ersparte Kosten:                                               600 €/a                    1.400 €/a

EEG-Vergütung:                                               287 €/a                     123 €/a

Refinanzierung der Anlage:                        ca. 10  Jahre           ca. 14 Jahre

 

Volleinspeisende PV-Anlage

 

Seit 30. Juli 2022 gibt es eine eigene Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen, deren Strom komplett ins Stromnetz geht. Sie werden als volleinspeisende Anlagen bezeichnet. Auf die Vergütung für die Eigenversorgungsanlagen gibt es noch einmal einen Zuschlag  von 4,8 ct/kWh und somit 13 ct/kWh. Auch diese Art der Stromerzeugung rechnet sich innerhalb von 14 Jahren. Verringerung der Einspeisevergütung In der Vergangenheit verringerte sich die Einspeisevergütung von Monat zu Monat. Die Verringerung (auch Degression genannt) der Vergütung setzt nach dem neuen EEG bis Februar 2024 aus.

 

Der oben genannten Satz gilt bis einschließlich für im Januar 2024.  Sichern Sie sich schnell denn hohen Vergütungssatz für die nächsten 20 Jahre und betreiben Sie ein wirtschaftliches Investment.

 

 

Förderung / Info

 

 

Neue Steuerregelungen für Solaranlagen ab 1. Januar 2023

 

Um den Ausbau der Photovoltaik voranzutreiben, fällt unter bestimmten Voraussetzungen bei Erwerb und Montage von Solarsystemen keine Umsatz- sowie Einkommensteuer mehr an. Ab 1. Januar 2023 wird der Kauf damit attraktiver.

 

Senkung des Umsatzsteuersatzes auf 0 %

Die Senkung des Steuersatzes auf 0 % gilt auf Lieferung, Erwerb und Installation von Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt Gesamtleistung sowie Stromspeichern. Da Anlagenbetreibende nicht mehr mit einer Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) belastet werden, können diese direkt in die Kleinunternehmerregelung  gehen. Sie werden damit deutlich von Bürokratieaufwand und zusätzlichen Kosten entlastet.

PV-Anlagen auch von Einkommensteuer befreit

Auch die Einkommensteuer für den Betrieb von Photovoltaikanlagen entfällt bei einer Maximalleistung von 30 Kilowatt. Mehrfamilienhäuser bzw. gemischt genutzte Gebäude, welche Wohn- und Nutzflächen enthalten, sind bis  einer Bruttonennleistung von 15 Kilowatt von der Verordnung betroffen. Werden mehrere Anlagen genutzt, gelten 100 Kilowatt als Obergrenze. Darüber hinaus muss im Rahmen der Befreiung von der Einkommensteuer beispielsweise auch keine Einnahmen-Überschussrechnung mehr abgegeben werden.

 

Die Wandladestation bleibt steuerpflichtig

Die Beschaffung und Montage einer Wallbox wird in der neuen Regelung nicht aufgeführt und bleibt demnach steuerpflichtig. Weiterhin bleibt die Umsatzsteuer für Anlagen bestehen, die vor dem 1.1.2023 in Betrieb genommen wurden.

Förderung durch das Land Thüringen

Förderung der Thüringer Aufbaubank Förderung für Solaranlagen in Thüringen. Mit Solar Invest wird die nachhaltige Erzeugung von Wärme und Strom aus Solarenergie gefördert. Die Förderung zielt insbesondere darauf ab, den Eigenverbrauch von Strom aus Photovoltaik zu erhöhen. Außerdem soll der Anteil erneuerbarer Energien im Wärmebereich und im Mietbereich erhöht werden. Gefördert werden auch Beratungsleistungen und die Entwicklung von Konzepten und Machbarkeitsstudien zum Einsatz erneuerbarer Energien. Hinweis: Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) stoppt das Förderprogramm Solar-Invest. Bei Solar Invest gab es in kürzester Zeit einen Antragsrekord und die begrenzten Fördermittel erlauben derzeit keine weiteren Anträge. So beeindruckend das Interesse ist, so bedauerlich ist auch, dass derzeit nicht alle bei der TAB eingegangenen Anträge bewilligt werden können. Wir bitten Sie vielmals um Verständnis.​ Auf der Internetseite der Thüringer Aufbaubank können Sie sich zusätzlich über Fördermöglichkeiten informieren.

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